Rechtlicher Rahmen
UVVG Arad ist eine akkreditierte Universitat, eine private juristische Person mit öffentlichem Nutzen, teil des nationalen Bildungsystems, unabhängig, aus wirtschaftlich-finanzieller Sicht, basierend auf dem von der rumänischen Verfassung garantiertem Privateigentum.
UVVG Arad funktioniert nach der rumänischen Verfassung, nach dem Gesetz Nr. 88 vom 17 Dezember 1993***, erneut veröffentlicht für die Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen und die Anerkennung von Diplomen, mit zusätzlicheÄnderungen und Ergänzungen, des Einstellungsgesetzes Nr. 240/2002, Nr. 288/24.06.2004 über die Organisation der Hochschulbildung, des nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, mit zusätzlichen Anderungen und Ergänzungen an der Regierungsentscheidung Nr. 376/2016 vom 18.05.2016, mit zusätzlichen Änderungen und Ergänzungen, an der Regierungsentscheidung Nr. 402/2016 vom 2.06.2016 mit zusätzlichen Änderungen und Ergänzungen, der Hochschulcharta, genehmigt von dem MENCS-Orden Nr. 3619/08.04.2016 zur Bestätigung der Frau Prof. Dr.Cotoraci Coralia-Adina, als Rektor der UVVG Arad, und in Bezug auf die geltenden Rechtsvorschriften in Bereich der Hochschulbildung.